Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Sie, wenn Ihnen selbst oder Ihren Kindern Leistungen nach dem SGB II wie etwa Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld zustehen. Das gilt auch für Sozialhilfe nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeld oder für den Kinderzuschlag.
Was wird übernommen?
Für den Zeitraum, in dem Anspruch auf die Leistungen besteht, erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren einen monatlichen Betrag von 15,-€. Dieser Betrag wird pauschal ausgezahlt und kann für verschiedene Freizeitaktivitäten (bei uns Schwimmkurs oder Vereinsbeitrag) genutzt werden.
Was muss ich tun?
Bitte melden Sie sich bei Kerstin Faust (
Zeitnah erhalten Sie eine Quittung über den bereits von Ihnen bezahlten Betrag für das in unserem Verein genutzte Angebot.
Diese Quittung reichen Sie bitte beim Jugendamt der Stadt Bochum ein.