Wer hat Anspruch? Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Sie, wenn Ihnen selbst oder Ihren Kindern Leistungen nach dem SGB II wie etwa Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld zustehen. Das gilt auch für Sozialhilfe nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeld oder für den Kinder...
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